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Stadtinfo
Stadt des Tages: Innsbruck
Geschichte : Religionen
Innsbruck ist Sitz einer katholischen Diözese, die den westlichen und mittleren Teil von Tirol bis zum Fluss Ziller sowie Osttirol umfasst. [mehr...]
Kultur und Sehenswürdigkeiten : Museen
Riesenrundgemälde
Schloss Ambras
Tiroler Landesmuseum
Zeughaus
Tiroler Museumsbahnen (Straßenbahnmuseum)
Insgesamt gibt es in Innsbruck rund 20 Museen. [mehr...]
Kultur und Sehenswürdigkeiten : Naturdenkmäler
Wirtschaft, Bildung und Infrastruktur : Wirtschaft
2001 gab es in Innsbruck 7.964 Arbeitsstätten, davon 124 mit mehr als 100 Beschäftigten. Es gab 78.186 Beschäftigte, darunter 72.049 unselbständige.
Die Arbeitslosenrate betrug im Jahresdurchschnitt 2004 5 %. [mehr...]
Österreich
Politik
Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920, die 1945 wieder eingeführt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist ein Bundespräsident, der für 6 Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt wird. "Regierungschef" bzw. Vorsitzender der Bundesregierung ist ein Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten de facto entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat ernannt wird. Die Bundesregierung kann durch ein Misstrauensvotum des Nationalrates abberufen werden.
Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern. Die Zusammensetzung des Nationalrates mit seinen 183 Mitgliedern wird alle 4 Jahre durch freie und allgemeine Bürgerwahlen bestimmt. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert eine zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat. Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (Parlamente der Bundesländer) beschickt. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer in der österreichischen Gesetzgebung. Der Bundesrat besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates außer Kraft gesetzt werden kann. Von 1. Juli 2003 bis 31. Jänner 2005 tagte ein Verfassungskonvent ("Österreich-Konvent") unter Franz Fiedler, der Vorschläge für eine Reform der österreichische Bundesverfassung erarbeitete. Dabei kam man aber nicht zu einer einheitlichen Meinung über die zukünftige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Diese muss in Verhandlungen der verschiedenen politischen Ebenen ausgearbeitet werden.
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